Seit Beginn des bewaffneten Konflikts zwischen dem Iran, den USA und Israel im Februar 2026 haben die Angriffe der Islamischen Republik auf die kurdische Bevölkerung erheblich zugenommen. Die Intensivierung dieser Angriffe betrifft insbesondere kurdische Frauen: Kämpferinnen der Oppositionsparteien in den Lagern im Nordirak (Bashur), politische Gefangene in iranischen Gefängnissen sowie Zivilistinnen in Rojhilat, dem iranischen Teil Kurdistans. Das Muster ist nicht neu, doch der Krieg hat ihm neue Dringlichkeit und neue Brutalität verliehen.
Drohnenangriffe auf kurdische Lager: Waffenstillstand ohne Frieden
Am 8. April 2026 verkündete US-Präsident Donald Trump eine zweiwöchige Waffenruhe zwischen dem Iran und den USA beziehungsweise Israel. Für die kurdischen Gebiete im Nordirak bedeutete diese Waffenruhe keinen Frieden. Zwischen dem 14. und 17. April setzte das Iranische Revolutionskorps (IRGC) seine Drohnenangriffe auf die Lager kurdischer Oppositionsparteien in der Autonomen Region Kurdistan (KRG) fort.
Am 14. April wurde Xezal Mewlan (Ghazal Molan Cheparabad), eine 19-jährige Peschmerga-Kämpferin der Komala-Partei des Iranischen Kurdistans, bei einem IRGC-Drohnenangriff auf ein Wohnkomplex im Lagergebiet Surdash in der Provinz Sulaymaniyah schwer verletzt. Was folgte, war kein Zufall, sondern ein Zusammenspiel aus militärischem und institutionellem Versagen mit tödlichen Folgen.

Ihre Kampfgenossinnen brachten sie zunächst ins nahegelegene Shorsh Hospital, das jedoch nicht über ausreichende medizinische Kapazitäten verfügte. Sie wurde daraufhin ins Bakhshin Hospital in Sulaymaniyah verlegt. Dort verweigerte die Krankenhausleitung die Aufnahme, aus Angst vor Repressalien für die Behandlung einer Peschmerga-Kämpferin, die gegen die Islamische Republik kämpfte. Laut der Augenzeugin und Komala-Aktivistin Shakila Mahdipanah, die Xezal Mewlan begleitete, widerstand das Krankenhauspersonal trotz ihres sich rasch verschlechternden Zustands und starker Blutungen 45 Minuten lang allen Bitten um Aufnahme. „Wir hatten keine andere Wahl, als sie woandershin zu bringen“, sagte Mahdipanah gegenüber The Media Line. Xezal Mewlan erlag am 15. April ihren Verletzungen.
Die Menschenrechtsorganisation HANA untersucht den Fall und hat schwerwiegende Vorwürfe erhalten, dass ihr weder fortgeschrittene Bildgebung noch spezialisierte Traumaversorgung und Intensivpflege gewährt wurden noch eine rechtzeitige Verlegung in eine geeignete Einrichtung möglich war. Die Unabhängige Menschenrechtskommission der Autonomen Region Kurdistan äußerte tiefe Besorgnis über ihren Tod, und das Gesundheitsministerium der KRG leitete eine formelle Untersuchung ein und bezeichnete die Krankenhausverweigerungen als inakzeptabel. Auch nach ihrem Tod wurde Xezal Mewlan die Würde verweigert: Lokale Moscheen lehnten die Durchführung des islamischen Waschrituals ab, öffentliche Friedhöfe verweigerten zunächst die Beisetzung. Schließlich wurde sie im Privatgarten des kurdischen Politikers Sardar Abdullah begraben.

Am 17. April töteten weitere IRGC-Drohnenangriffe auf ein Lager der Demokratischen Partei des Iranischen Kurdistans (PDKI) nahe Erbil zwei weitere Peschmerga-Kämpferinnen: Nada Miri und Samira Allahyari. Bei demselben Angriff kam auch Shahin Azar Barzin ums Leben, während sein Vater schwer verletzt wurde.
Die Dimension dieser Angriffe ist erheblich. Zwischen dem 28. Februar und dem 15. April 2026 wurden insgesamt 703 Drohnen und Raketen auf die Autonome Region Kurdistan abgefeuert, bei denen 17 Menschen getötet und 92 verletzt wurden. Schätzungen zufolge richteten sich rund 18 Prozent dieser Angriffe gegen Lager kurdischer Oppositionsparteien, in denen auch Zivilbevölkerung und Familien lebten. In einem Angriff am 24. März wurden sechs Peschmerga-Mitglieder durch eine IRGC-Drohne getötet.
Bemerkenswert ist, dass diese Angriffe zu einem Zeitpunkt erfolgten, zu dem weder die KRG-Regierung noch die iranisch-kurdischen Parteien militärische Operationen gegen die Islamische Republik durchführten. Berichte internationaler Medien, die das Gegenteil behaupteten, wurden von den kurdischen Parteien ausdrücklich zurückgewiesen.
Todesurteile gegen kurdische Frauen: Aktivismus als „bewaffnete Rebellion“
Parallel zu den Angriffen außerhalb der Landesgrenzen setzt der Iran seinen Kurs der Kriminalisierung kurdischer Frauen im Inneren fort. Pakhshan Azizi, eine kurdische Sozialarbeiterin und Menschenrechtsverteidigerin aus Mahabad, sitzt seit August 2023 im Teheraner Evin-Gefängnis. Im Juli 2024 verurteilte sie ein Revolutionsgericht wegen „bewaffneter Rebellion gegen den Staat“ zum Tode, allein aufgrund ihrer humanitären Arbeit in Flüchtlingslagern in Nordostsyrien und Sindschar, wo sie zwischen 2014 und 2022 von IS-Angriffen betroffene Frauen und Kinder unterstützt hatte.

Im Januar 2025 bestätigte der Oberste Gerichtshof das Todesurteil, im April 2026 wurde auch der zweite Antrag auf richterliche Überprüfung abgelehnt. Azizis Anwalt kritisierte das Verfahren scharf: Verfahrensfehler seien ignoriert worden, die friedliche Natur ihrer Tätigkeit habe im Urteil keine Rolle gespielt. Amnesty International bezeichnete den Fall als willkürliche Inhaftierung und forderte die sofortige Freilassung.
Im selben Zeitraum wurde auch Varisheh Moradi, eine kurdische Frau, die in Kobane gegen den IS gekämpft hatte, vom Teheraner Revolutionsgericht zum Tode verurteilt, ebenfalls mit der Begründung der „bewaffneten Rebellion“. Im Januar 2025 riefen sechs kurdische Parteien zum Generalstreik auf, um die Hinrichtungen zu verhindern. Kurdische Städte wie Sanandaj, Saqqez, Mahabad und Marivan beteiligten sich weitgehend am Streik, der auch von iranischen Intellektuellen, Aktivistinnen und Gewerkschaften unterstützt wurde.
Politische Gefangene in Lebensgefahr: Zeyneb Celaliyan und andere
Die Nachrichtenplattform Dengê Binçavkiriyên Kurd û Îranî berichtete am 22. April 2026, dass sich der Gesundheitszustand von vier politischen Gefangenen im Yezid-Gefängnis im Iran erheblich verschlechtert hat. Unter ihnen befindet sich Zeyneb Celaliyan, die am längsten inhaftierte weibliche politische Gefangene des Iran. Celaliyan sitzt seit 2007 im Gefängnis und kämpft seit Jahren mit schweren Erkrankungen. Laut dem Bericht wird ihr und ihren Mitgefangenen Perisa Kemali, Dr. Hamid Qarehhasanlou und Hojjat Alizadegan der Zugang zu medizinischer Behandlung verwehrt.

Darüber hinaus wurde den Gefangenen der Kontakt zu ihren Familien unterbunden, der Sicherheitsdruck wurde erhöht und der Verfahrensstand einiger ihrer Fälle wurde unter dem Vorwand fehlender Unterlagen in einen unklaren Zustand versetzt, was ihre Lage zusätzlich gefährdet.
Interne Repression: Verhaftungen und Kommunikationsunterbrechung
Mit der Eskalation des Krieges hat die Islamische Republik auch die innere Repression verstärkt. Berichte dokumentieren eine deutlich gestiegene Zahl willkürlicher Verhaftungen von Zivilpersonen und politischen Aktivistinnen in Rojhilat. Das Kurdistan Human Rights Network verzeichnete ein verstärktes Muster gezielter Festnahmen und Einschüchterungen kurdischer Zivilgesellschaft in Phasen militärischer Eskalation. Frauen, die bereits wegen ihrer politischen Tätigkeit im Blickfeld der Behörden stehen, sind dabei besonders gefährdet.
Gleichzeitig überschritt die Internetabschottung im Iran die Marke von 1.000 Stunden. Diese Abschottung dient nicht nur der Unterdrückung von Protest, sondern auch der Erschwerung der Dokumentation staatlicher Gewalt in Kurdistan. Berichte über Misshandlungen, Verhaftungen und Angriffe können so kaum nach außen dringen.
Dreifache Marginalisierung: Struktureller Kontext
Kurdische Frauen im Iran sind einer dreifachen Marginalisierung ausgesetzt: als Frauen unter einem theokratischen Regime, das ihnen grundlegende Rechte entzieht, als Angehörige einer ethnischen Minderheit in einem persisch-zentrierten Nationalstaat sowie als Individuen innerhalb patriarchalischer gesellschaftlicher Strukturen. Statistisch weisen kurdische Frauen im Iran im Vergleich zu persischen Frauen höhere Inhaftierungsraten und stärkere behördliche Verfolgung auf.
Kurdische Gebiete im Iran sind seit Jahrzehnten einer systematischen wirtschaftlichen Vernachlässigung und militärischen Durchdringung ausgesetzt. Der Zugang zu Bildung, Beschäftigung und öffentlichen Ämtern ist für Kurdinnen und Kurden strukturell eingeschränkt. Persisch bleibt die einzige Unterrichtssprache an Schulen, was kurdische Kinder von Beginn an benachteiligt.
Kurz nach der Revolution von 1979 erklärte Ajatollah Chomeini den Jihad gegen Kurdistan und autorisierte großangelegte Militäroperationen, die zu Massakern, Hinrichtungen und Vertreibungen führten. Diese Praxis der Kriminalisierung kurdischer politischer Existenz als staatsfeindliche Bedrohung setzt die Islamische Republik bis heute fort, nun unter dem Vorwand von Kriegszustand und Sicherheitsinteressen.
Für kurdische Frauen im Exil in der Autonomen Region Kurdistan oder in Europa bedeutet dies, dass eine Rückkehr in den Iran auch nach einem möglichen Kriegsende keine reale Option darstellt. Eine in Erbil lebende Kurdin sagte gegenüber dem Medienportal The Amargi, Wandel werde in kurdischen Gebieten womöglich schneller eintreten, weil dort mehr gesellschaftlicher Rückhalt für Frauenrechte bestehe. Doch die Strukturen des Regimes und der Gesellschaft seien nicht durch einen Krieg allein zu verändern.
Einordnung
Die Angriffe auf kurdische Frauen, ob durch Drohnen auf Peschmerga-Lager in Bashur, durch Todesurteile gegen Aktivistinnen in iranischen Gefängnissen oder durch die systematische Verweigerung medizinischer Versorgung für politische Gefangene, folgen einer kohärenten Logik. Die Islamische Republik betrachtet die kurdische Freiheitsbewegung als existenzielle Bedrohung. Die Tatsache, dass Frauen in dieser Bewegung eine zentrale Rolle einnehmen, macht sie zu einem bevorzugten Ziel dieser Politik.
Der Krieg hat dieses Muster nicht geschaffen, aber er hat ihm neue Mittel und eine neue Legitimationsgrundlage gegeben. Waffenstillstand hin oder her: In Kurdistan hat der Beschuss nicht aufgehört.
Quellen: The Amargi, NCRI Women’s Committee, Amnesty International, Hengaw Organisation for Human Rights, Kurdistan Human Rights Network, Dengê Binçavkiriyên Kurd û ÃŽranî, KJK-Erklärung (April 2026), Channel 8, Rudaw, JIN TV, Rojhelat Info
