Abschiebungen in die Türkei

Wird der aktuelle Friedensprozess als Vorwand benutzt?

Zwei aktuelle Fälle werfen die Frage auf, wie sorgfältig Abschiebungen in die Türkei derzeit geprüft werden, und ob der laufende Friedensprozess dabei als Argument für eine Rückführung trotz bestehender Risikenherangezogen wird.

Bahar Yalçınkaya

Bahar Yalçınkaya wurde Anfang August gemeinsam mit ihren beiden Kindern aus der Schweiz in die Türkei abgeschoben, obwohl ihr Anwalt die Schweizer Behörden zuvor ausdrücklich vor einer drohenden Inhaftierung gewarnt hatte.

Unmittelbar nach der Einreise wurde sie festgenommen. Seither befindet sie sich gemeinsam mit ihrem 15 Monate alten Kind im Frauengefängnis Bakırköy in Istanbul.

Trennung einer Familie

In Hessen wurde ein Ehepaar mit türkischer Staatsangehörigkeit in die Türkei abgeschoben. Beide waren 2023 nach Deutschland eingereist, ihr Asylantrag war vom Bundesamt für Migration und Flüchtlinge abgelehnt worden. Die drei minderjährigen Kinder des Paares blieben in Obhut des Frankfurter Jugendamts in Deutschland zurück. Nach Einschätzung des Hessischen Flüchtlingsrats macht die Abschiebung eine Zusammenführung der Familie faktisch unmöglich, da ein begleiteter Umgang mit den Kindern von der Türkei aus kaum realisierbar sei.

Einzelfallprüfung vor Abschiebung

Beide Fälle verweisen auf grundlegende rechtliche Anforderungen an Abschiebungen: Jede Abschiebung muss im Einzelfall rechtsstaatlich geprüft werden. Internationale Menschenrechtsstandards, insbesondere das Non-Refoulement-Prinzip aus der Genfer Flüchtlingskonvention und der Europäischen Menschenrechtskonvention, sind einzuhalten. Besteht ein ernsthaftes Risiko von Verfolgung, Folter oder unmenschlicher Behandlung, darf eine Abschiebung nach diesen Standards nicht erfolgen.

Erwartung keine Sicherheitslage

Der laufende Friedensprozess in der Türkei könnte perspektivisch Auswirkungen auf die Situation von Kurd:innen im europäischen Exil haben. Die genannten Fälle zeigen jedoch, dass diese Erwartung im Einzelfall nicht mit einer bereits veränderten Sicherheitslage verwechselt werden sollte: Im Fall Yalçınkaya bestehen laut ihrem Anwalt weiterhin Ermittlungs- und Gerichtsverfahren im Zusammenhang mit dem Vorwurf, Propaganda im Sinne der kurdischen Freiheitsbewegung verbreitet zu haben.

Quellen:

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