Die Frauenverteidigungseinheiten (YPJ – Yekîneyên Parastina Jin) wurden 2013 in Afrin, Nordwestsyrien, gegründet. Heute umfassen sie rund 2.000 bis 2.500 Kämpferinnen. Die YPJ sind Teil der Demokratischen Kräfte Syriens (QSD/SDF) und wurden während des Kampfes gegen den sogenannten Islamischen Staat (IS) international bekannt – besonders während der Belagerung von Kobanê 2014/15, als bewaffnete Frauen die Stadt verteidigten und damit weltweit Aufmerksamkeit erregten.
Die YPJ verstehen sich nicht nur als militärische Formation. Sie sind politisch-gesellschaftlicher Ausdruck der Frauenbefreiungsbewegung Rojava und basieren auf dem Prinzip der weiblichen Selbstverteidigung. Innerhalb ihrer Strukturen treffen Frauen alle Entscheidungen, die Frauen betreffen: Kommando, Ausbildung, Disziplin und ideologische Ausrichtung liegen in eigener Hand.
„Die YPJ sind nicht am Verhandlungstisch entstanden, sondern im Kampf gegen den IS gewachsen und gesellschaftlich verankert worden.“ – Newroz Ehmed, YPJ-Generalkommandantin
Was wurde am 29. Januar 2026 vereinbart?
Am 29. Januar 2026 unterzeichneten die syrische Übergangsregierung (STG) in Damaskus und die Demokratischen Kräfte Syriens (QSD/SDF) ein Integrationsabkommen. Es sieht vor, die kurdischen Kräfte perspektivisch in eine neue syrische Sicherheitsstruktur mit vier neuen Brigaden für ehemalige SDF-Angehörige zu überführen.
Das Abkommen erwähnt die YPJ mit keinem Wort.
Frauenorganisationen kritisieren, dass das Abkommen keine expliziten Garantien für den Schutz von Frauenrechten enthält. Seit Abkommensschluss haben Verhandlungen über die konkrete Umsetzung begonnen und dabei treten die Bruchlinien offen zutage. Im Januar wurde das Abkommen unterzeichnet, ohne die YPJ zu erwähnen. Im Februar fand eine Kundgebung in Qamishlo zur Unterstützung der YPJ statt; eine Delegation mit Îlham Ehmed und YPJ-Kommandantin Rohilat Efrîn reiste zur Münchner Sicherheitskonferenz und ins Europäische Parlament. Parallel dazu gab es Treffen im Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und im Bundestag. Im März bestätigte Regierungssprecher al-Hilali schließlich den Ausschluss der YPJ aus der Armeeintegration , während zeitgleich Spannungen rund um die Newroz-Feiern in Kobani und Afrin eskalierten.
Die Haltung der Übergangsregierung
Das syrische Recht enthält kein ausdrückliches Verbot für Frauen in den Streitkräften. Artikel 10 der Verfassungserklärung der Übergangsregierung garantiert formale Gleichheit aller Bürgerinnen und Bürger ohne Diskriminierung aufgrund von Geschlecht. Dennoch besteht die Regierung auf dem Ausschluss. Demgegenüber hat sie im November 2025 angekündigt, die internen Sicherheitskräfte und die Polizei des Innenministeriums für Frauen zu öffnen, einschließlich der weiblichen SDF-nahen Asayish-Einheiten. Die erste Frau wurde im März 2026 zur Oberst im Innenministerium befördert. Diese Zweiteilung zeigt: Es geht nicht um eine prinzipielle rechtliche Frage, sondern um eine politische Entscheidung.
Ahmed al-Hilali, Sprecher des syrischen Präsidialteams für die Umsetzung des Abkommens, machte in einem Interview mit der Staatsagentur SANA die Position Damaskus‘ unmissverständlich klar: Parallelstrukturen wie die Demokratische Selbstverwaltung von Nord- und Ostsyrien (DAANES) oder die Interne Sicherheit (Asayish) werden nach der Integration nicht weiterbestehen. Kurdische Offiziere werden aufgefordert, der syrischen Armee beizutreten. Frauen seien von Frontkampfrollen in der Armee ausgeschlossen und könnten stattdessen in rein weiblichen Polizeieinheiten des Innenministeriums freiwillig dienen. Die YPJ als autonome Einheit werde in der Armee keinen Platz haben.
Der Grund liegt in der institutionellen Zusammensetzung: Das Innenministerium gilt als moderater, steht in engerem Kontakt mit der internationalen Gemeinschaft – besonders bei Anti-IS-Operationen – und ist gegenüber inklusiven Politiken offener. Die Armee hingegen wird von ehemaligen HTS-Fraktionen dominiert, darunter Gruppen, die unter internationalen Sanktionen stehen und Frauen und Minderheiten grundsätzlich feindlich gegenüberstehen.
Warum die YPJ sich nicht auflösen werden
YPJ-Generalkommandantin Newroz Ehmed hat klar Position bezogen: Die YPJ werden an neuen Strukturen teilnehmen, ihre organisatorische und politische Eigenständigkeit jedoch nicht aufgeben. Geplant sind eigenständige Frauenbataillone innerhalb der neuen QSD-Brigaden mit eigenen Kommandantinnen, eigener Befehlskette und eigener interner Ordnung.
„Die Existenz der YPJ kann kein Gegenstand von Verhandlungen sein. Unsere ideologische Linie ist in keinem Prozess ein nachrangiges Element.“ – Newroz Ehmed
Für Zehntausende Frauen in Nord- und Ostsyrien sind die YPJ weit mehr als eine Miliz. Sie verkörpern ein politisches Projekt, das Frauen Schutz, Selbstbestimmung und gesellschaftliche Teilhabe ermöglicht hat. Viele Kämpferinnen sind der YPJ beigetreten, um patriarchalischen Zwängen zu entkommen. Eine Auflösung würde nicht nur das Ende einer Militärstruktur bedeuten, sondern das Ende eines Schutzraums.
Die Bedrohung ist vielschichtig. Newroz Ehmed beschreibt sie als Konfrontation auf mehreren Ebenen gleichzeitig: militärisch, politisch, diplomatisch und psychologisch. Die YPJ sehen sich einem konzertierten Versuch ausgesetzt, ihre gesellschaftliche Verankerung zu untergraben durch das Schüren ethnischer Spannungen, durch Versuche, kurdisch-arabische Gegensätze zu konstruieren, und durch den Ausschluss aus institutionellen Prozessen. Hinzu kommt der türkische Druck: Die Türkei betrachtet YPG und YPJ als PKK-nahe Terrororganisationen und drängt Damaskus auf ihre Auflösung, auch nach der offiziellen Auflösung der PKK.
Neben der YPJ selbst stehen weitere Strukturen auf dem Spiel, die seit der Rojava-Revolution 2012 aufgebaut wurden: Jineoloji, die „Wissenschaft der Frauen“ als eigenständiges Lehrfach; die Mala Jin, Frauenhäuser, die Schutz bei häuslicher Gewalt und transformative Justiz bieten; das Ko-Vorsitz-System, das institutionalisierte Parität in allen Führungspositionen verankert; sowie das Frauengesetz mit rechtlichen Schutzstandards für Erbschaft und Ehe, das nach Einschätzung von Quellen wahrscheinlich nicht in nationales Recht übernommen wird.
Der Ausschluss der YPJ ist auch kein regionales Gebot. Die Nachbarstaaten Jordanien, Libanon und Irak lassen Frauen in den Streitkräften zu. Saudi-Arabien öffnete seine Armee 2021 für Frauen. Die Vereinigten Arabischen Emirate betreiben seit 1990 eine Militärakademie für Frauen, eine emiratische Kampfpilotin flog 2014 Einsätze gegen den IS über Syrien. Die Arabische Liga empfiehlt in ihrem Aktionsplan zu Frauen, Frieden und Sicherheit ausdrücklich, Frauen in Streitkräften stärker zu beteiligen. Der Ausschluss der YPJ ist kein kulturelles Gebot – er ist eine politische Entscheidung.
„Wir werden nicht einfach aufgeben, was wir erkämpft haben.“ – Ronahi Hassan, Diplomatie-Komitee der Kongra Star
Ein fragiler Prozess an der Kippe
Der Integrationsvertrag vom 29. Januar 2026 bleibt in der Umsetzung stecken. Die Spannungen um die Newroz-Feiern in Kobani und Afrin haben die Fragilität des politischen Prozesses erneut sichtbar gemacht. Al-Hilalis Aussagen zum Frauenausschluss zeigen, wie eng die Übergangsregierung noch an die Ideologie der Hayat Tahrir al-Sham gebunden bleibt, unter deren Herrschaft in Idlib bis Dezember 2024 Frauen aus Streitkräften ausgeschlossen waren und strenge Einschränkungen ihrer Rechte galten.
Die YPJ fordern keine Sonderstellung. Sie fordern das Recht, als syrische Staatsbürgerinnen gleichberechtigt an der nationalen Sicherheitsstruktur in einer Formation teilzunehmen, die sie selbst aufgebaut haben, die international anerkannt ist und die über jahrelange Kampferfahrung sowie Kooperationsbeziehungen mit der US-geführten Anti-IS-Koalition verfügt. Ihre Auflösung wäre militärisch ein Verlust, politisch ein Signal – und für die Frauen, die in ihr kämpfen, eine existentielle Bedrohung.