Eine Analyse aus der Perspektive der kurdischen Frauenbewegung
Am 6. und 7. Juni 2026 verhaftete die Taliban-Sittenpolizei, das Ministerium für die Förderung der Tugend und die Verhinderung des Lasters, mindestens 30 Frauen und Mädchen in der westafghanischen Stadt Herat. Der Vorwurf: Verstoß gegen Kleidervorschriften, konkret das Tragen einer Burka oder eines Chadors ohne korrekt sitzende Gesichtsmaske, sowie ein Verstoß gegen das Parfümverbot. Tage zuvor hatten Imame in den Moscheen von Herat im Auftrag des Tugendministeriums beim Freitagsgebet verkündet, Frauen dürften ihre Häuser nicht mehr ohne Hijab verlassen.
Als am 9. Juni Menschen im Viertel Jibreil gegen die Festnahmen protestierten, mehr als hundert nach Augenzeugenberichten, eröffneten Taliban-Sicherheitskräfte das Feuer auf Männer, Frauen und Kinder und schlugen Demonstrierende mit Stöcken. Mindestens ein Kind wurde getötet, ein zweites Todesopfer wird von der UN-Mission UNAMA noch verifiziert, mehr als zwanzig Menschen wurden verletzt, mehrere davon durch Schusswunden. Das Taliban-Ministerium für Tugend und Laster bezeichnete die Berichte über Verhaftungen anschließend als bloße Gerüchte.
Diese Ereignisse stehen nicht für sich. Sie reihen sich ein in einen seit August 2021 systematisch aufgebauten Unterdrückungsapparat, der seinen vorläufigen Höhepunkt im Mai 2026 mit dem Erlass Nr. 18 erreichte: einem Dekret, das keine Mindestaltersgrenze für die Eheschließung mehr festlegt, das Schweigen eines Mädchens nach der Pubertät als Zustimmung zur Ehe wertet und Frauen bei der Anfechtung einer Ehe mit bürokratischen Hürden konfrontiert, die für Männer nicht gelten.
Aus der Perspektive der kurdischen Frauenbewegung sind diese Ereignisse kein regionales oder kulturell begrenztes Phänomen. Sie sind ein konkreter, eskalierender Ausdruck jener Gewaltordnung, die Jineolojî als patriarchale Staatlichkeit begreift: ein System, das seine Macht wesentlich über die Kontrolle des weiblichen Körpers reproduziert und in dem Freiheit für Frauen immer zuerst als Bedrohung der Ordnung erscheint.
I. Das System: Mehr als 470 Dekrete gegen Frauen
Seit der Machtübernahme im August 2021 hat die Taliban-Führung laut UN-Berichten über 470 Dekrete, Direktiven und Anordnungen erlassen, von denen mindestens 79 explizit Frauen und Mädchen betreffen. Mädchen sind von weiterführenden Schulen und Universitäten ausgeschlossen, Frauen dürfen in fast allen staatlichen und vielen privaten Bereichen nicht arbeiten, nicht ohne männlichen Vormund reisen, nicht öffentlich singen, keinen Sport treiben. Im November 2022 ordnete der Oberste Führer der Taliban die vollständige Einführung des Scharia-Rechts an. Das frühere zivile Rechtssystem, das zumindest partiellen Schutz für Frauen bot, einschließlich des 2009 erlassenen Gesetzes zur Beseitigung von Gewalt gegen Frauen und einer Mindestaltersgrenze von 16 Jahren für die Eheschließung, wurde damit faktisch abgeschafft.
Der Erlass Nr. 18 vom 14. Mai 2026, ein Gesetz über die gerichtliche Trennung von Eheleuten, schreibt diese Entwicklung fort. Anders als frühere Regelungen legt er keine Mindestaltersgrenze für Eheschließungen mehr fest. Stattdessen beschreibt er lediglich, wie eine in der Kindheit geschlossene Ehe annulliert werden kann, nachdem das betroffene Mädchen die Pubertät erreicht hat. Vätern und Großvätern wird weiterhin weitreichende Befugnis zur Verheiratung von Minderjährigen eingeräumt. Männer können sich dagegen ohne Zeugen, ohne gerichtliche Bestätigung und ohne komplexe Verfahrenserfordernisse einseitig scheiden lassen.
Najla Rahil, Vizepräsidentin der unabhängigen Vereinigung afghanischer Verteidigungsanwälte im Exil, bezeichnete das Gesetz gegenüber Amnesty International als offen frauenfeindlich, das fundamentale Rechte verletze, Entscheidungen über eheliche Eignung in die Hände von Männern lege und für Frauen erhebliche Hürden schaffe, wenn ein Ehemann abwesend oder vermisst sei. Isabelle Lassee, stellvertretende Regionaldirektorin von Amnesty International für Südasien, erklärte, das Gesetz entziehe Frauen und Mädchen jede Autonomie, indem es jeden Begriff von Zustimmung beseitige, männlichen Verwandten Kontrolle über eheliche Angelegenheiten verschaffe und kaum Möglichkeiten biete, erzwungene Verbindungen anzufechten. Walk Free ordnete das Gesetz in den globalen Zusammenhang von Zwangsheirat als einer der häufigsten Formen moderner Sklaverei ein und betonte, dass Bildung, Arbeit, Zugang zu Justiz und gleiche Rechte notwendige Voraussetzungen seien, um Verwundbarkeit gegenüber solcher Ausbeutung zu verringern, Voraussetzungen, die in Afghanistan gegenwärtig systematisch zerstört werden.
Georgette Gagnon, geschäftsführende Leiterin der UN-Mission UNAMA, ordnete den Erlass Nr. 18 gegenüber dem UN-Sicherheitsrat in eine breitere, äußerst beunruhigende Entwicklung ein, in der die Rechte afghanischer Frauen und Mädchen systematisch ausgehöhlt werden. Kombiniert mit den Einschränkungen für Bildung und öffentliche Teilhabe verfestige das Dekret ein System, in dem afghanischen Frauen und Mädchen Autonomie, Chancen und Zugang zu Recht verweigert werden.
II. Verhaftung, Stigma, Isolation: Die soziale Waffe der Inhaftierung

Die Festnahmen in Herat wirken über den Moment der Verhaftung hinaus. Georgette Gagnon brachte es auf den Punkt: Die Inhaftierung einer Frau in Afghanistan sei mit enormem gesellschaftlichem Stigma verbunden, das Frauen auch nach ihrer Freilassung weiterer Gewalt und Isolation in Familie und Gemeinschaft aussetzen könne. UN Women bestätigte, dass viele der festgenommenen Frauen inzwischen wieder freigelassen wurden, betonte jedoch, dass die Festnahmen Angst und Beklemmung unter Frauen und Mädchen in ganz Afghanistan verstärkt hätten.
Dies ist kein Nebeneffekt, sondern der Kern des Instruments. Verhaftung ist hier kein bloßer Rechtsakt, sondern eine soziale Strafe, die weit über den Staat hinaus in die Familie, die Nachbarschaft, die Gemeinschaft ausstrahlt. Die Frau, die verhaftet war, gilt in den Augen einer patriarchal geordneten Gesellschaft als beschmutzt, gerade durch jenes System, das genau diese Ordnung vorschreibt. Das System schreibt sich auf diese Weise selbst fort, ohne dass es dafür dauerhafter direkter Gewalt bedürfte.
Wie tief diese Atmosphäre der Angst in den Alltag eindringt, macht der persönliche Bericht der afghanischen Lehrerin Rahmati greifbar, veröffentlicht bei Index on Censorship. Sie beschreibt eine Schule in Kabul, in der jeder Raum von Kameras überwacht wird, in der Taliban-Patrouillen ohne Vorwarnung einrücken und bewaffnet durch die Gänge gehen, während Lehrkräfte und Kinder schweigend die Augen niederschlagen. Rahmati schildert, wie sie und ihre Kolleginnen, eine ausgebildete Architektin, eine Juristin, eine angehende Ärztin, allesamt aus ihren ursprünglichen Berufen vertrieben wurden und nun als letzte verbliebene Erwerbsmöglichkeit unterrichten, oft unterbezahlt und jederzeit ersetzbar.
Besonders eindringlich ist die Episode, in der ihr Schulleiter den Lehrerinnen von einer Frau berichtet, die auf dem Markt von weiblichen Taliban-Beamtinnen umstellt wurde, weil ihre Gesichtsmaske nicht richtig saß, geschlagen und abgeführt wurde, während männliche Beamte daneben standen und die Marktbesucher schweigend zusahen. Rahmati beschreibt danach das Gefühl, schreien zu wollen, dass sie existiert, ein Mensch mit Gedanken, einem Herzen, einer Stimme ist. Der Schrei kam nicht heraus. Er blieb in ihrer Kehle wie ein Stein, den sie nicht schlucken und nicht entfernen konnte.
Dieser Stein in der Kehle ist kein individuelles Versagen. Er ist das Produkt einer systematisch erzeugten Angst, die Frauen aus dem öffentlichen Raum drängen und in der Privatheit isolieren soll, wo patriarchale Kontrolle am wirkungsvollsten ist. Aus Sicht von Jineolojî ist dieser Prozess der Verdrängung der Frau aus dem gesellschaftlichen Leben kein Beiprodukt, sondern Grundlage patriarchaler Staatsmacht.
III. Widerstand als Verbrechen: Die Proteste von Herat
Was im Jibreil-Viertel von Herat am 9. Juni geschah, ist in seiner Bedeutung nicht zu unterschätzen. Mehr als hundert Menschen versammelten sich, um gegen die Festnahmen zu protestieren, Männer, Frauen, Kinder, in einem politischen Klima, in dem öffentlicher Protest unter Taliban-Herrschaft äußerst selten geworden ist. Die Antwort der Sicherheitskräfte war Schusswaffengebrauch und Schläge mit Stöcken. UNAMA bestätigte mindestens ein Todesopfer, einen Jungen, und prüfte zum Zeitpunkt der Berichterstattung einen möglichen zweiten Todesfall. Ein Arzt eines örtlichen Krankenhauses berichtete unter der Bedingung der Anonymität, aus Angst vor Repressalien, dass mindestens drei Personen mit Schussverletzungen behandelt worden seien.
Die von UN-Menschenrechtsexpertinnen und -experten verbreitete Einschätzung war eindeutig: Gewaltanwendung durch Sicherheitskräfte ist völkerrechtlich nur dann zulässig, wenn sie gesetzlich vorgesehen, notwendig und verhältnismäßig zur tatsächlichen Bedrohung ist, und sie muss den Grundsätzen von Vorsicht, Nichtdiskriminierung und Rechenschaftspflicht entsprechen. Als de facto Autorität in Afghanistan, so die Expertinnen und Experten, sei die Taliban-Führung an die internationalen Menschenrechtsverträge gebunden, denen Afghanistan beigetreten ist, einschließlich des Zivilpakts, der Antifolterkonvention und der Frauenrechtskonvention CEDAW.
Politisch noch bedeutsamer als diese juristische Einordnung ist eine andere Tatsache: Das Taliban-Ministerium für Tugend und Laster wies die Berichte über Festnahmen als reine Gerüchte zurück und erklärte, das Tragen des Hijab sei ein göttliches Gebot, ein Gesetz, zu dessen Umsetzung man verpflichtet sei. Dieses Leugnen ist strukturell. Das Regime braucht keine Rechtfertigung für sein Handeln, weil es die einzige Autorität ist, die Rechtfertigung überhaupt verleiht. Wer protestiert, bricht das Gesetz. Wer die Festnahmen bezeugt, bezeugt nach dieser Logik nichts Strafbares, und wer stirbt, ist in der offiziellen Erzählung gar nicht erst verhaftet worden.
Dass die Proteste trotz dieser Risikolage stattfanden, ist bemerkenswert. Die kurdische Frauenbewegung kennt diese Form des Mutes, in Räumen Widerstand zu leisten, in denen der Widerstand selbst unter Strafe steht. Der Aufschrei der Gesellschaft in Herat, klein, kurzlebig und blutig niedergeschlagen, zeigt, dass die jahrelange Unterdrückung keine vollständige Unterwerfung erzeugt hat. Das ist keine Romantisierung von Gewaltopfern. Es ist die Feststellung, dass patriarchale Systeme, so total sie auch organisiert sein mögen, nie vollständige Kontrolle erreichen, weil das Leben von Frauen, und das Leben jener Männer und Kinder, die mit ihnen solidarisch sind, immer auch Widerstand produziert.
IV. Der Körper als Terrain: Kleid, Kontrolle, schleichende Eskalation
Die Kleidervorschriften sind kein Randthema, sondern das Zentrum des politischen Projekts. Bereits im Mai 2022 erließ die Taliban-Führung ein Dekret, das die Burka als beste Form des Hijab bezeichnete und vorschrieb, dass bei Verstößen zunächst der männliche Vormund, Vater, Bruder oder Ehemann der betroffenen Frau verwarnt, dann inhaftiert und schließlich vor Gericht gestellt werden sollte. Staatlich beschäftigte Frauen, die ihr Gesicht nicht verhüllten, sollten entlassen werden. Im August 2024 erließ die Taliban-Führung das sogenannte Moralgesetz, das zusätzlich vorschreibt, dass die Stimme einer Frau in der Öffentlichkeit nicht hörbar sein darf, und transparente, enge oder kurze Kleidung verbietet.
Was eine Frau trägt, wie ihr Körper im öffentlichen Raum erscheint, ob ihr Gesicht bedeckt ist, ob ihre Stimme hörbar ist, das regelt das Taliban-Regime mit denselben rechtlichen Instrumenten, mit denen es Bildung, Arbeit und Versammlung reguliert. Es ist dasselbe politische Programm in unterschiedlichen Registern. Jineolojî hat diese Logik benannt: Patriarchat konstituiert sich wesentlich über die Kontrolle des weiblichen Körpers. Das gilt für das Taliban-Regime in seiner radikalsten, offen kodifizierten Form. Es gilt jedoch in abgeschwächter, gesellschaftlich normalisierter Form auch in Kontexten, die sich selbst als liberal verstehen.
Rahmati beschreibt in ihrem Bericht eine eigentümliche Verschiebung: Lange Kleider waren früher ihre liebste Kleidung. Seit sie zur Pflicht wurden, fühlen sie sich für sie an, als wäre sie mit Seilen gefesselt. Beim Gehen fürchtet sie ständig zu stürzen, weil der lange Rock unter ihren Füßen hängenbleibt. Genau diese Verschiebung, von der freien Entscheidung zur erzwungenen Unterwerfung, ist das eigentliche politische Ereignis. Nicht das Kleidungsstück selbst ist das Problem, sondern die Frage, wer über seine Bedeutung und seinen Zwangscharakter entscheidet.
V. Kinderheirat als Strukturverbrechen
Der Erlass Nr. 18 kodifiziert eine Praxis, die zuvor informell, aber verbreitet war. Walk Free hat darauf hingewiesen, dass Zwangsheirat eine der häufigsten Formen moderner Sklaverei ist, und der Zusammenhang ist kein rhetorischer. Wenn Bildung verboten, Erwerbsarbeit verboten und eigenständige Bewegung eingeschränkt sind, und ein Mädchen gleichzeitig verheiratet wird, bevor es die rechtliche und psychologische Reife hat, die Konsequenzen zu verstehen, und es die Ehe weder ablehnen noch verlassen kann, dann beschreibt das einen Zustand weitgehender Fremdverfügung über die eigene Existenz.
UN Women wies in seiner Stellungnahme zum Dekret darauf hin, dass dieses einen klaren Bruch mit den vor der Machtübernahme geltenden Gesetzen markiert, die eine Mindestaltersgrenze für die Eheschließung festlegten und Zwangsheirat sowie Kinderheirat unter Strafe stellten. Indem der Erlass Nr. 18 stattdessen beschreibt, wie eine Kinderehe nach Erreichen der Pubertät angefochten werden kann, suggeriert er implizit, dass Kinderheirat grundsätzlich zulässig ist, und birgt damit das Risiko, die Praxis weiter zu normalisieren.
Aus Sicht der kurdischen Frauenbewegung ist Kinderheirat kein Randphänomen vermeintlich archaischer Gesellschaften, sondern ein Produkt patriarchaler Systeme, die Mädchen als verwaltbare, tauschbare Ressource behandeln. Dass der Erlass die Zustimmung durch Schweigen definiert, ist dabei besonders aufschlussreich. Er macht die Abwesenheit von Stimme zur Form der Einwilligung. Diese Logik, die das Fehlen eines Neins als Ja deutet, durchzieht patriarchale Gewalt in vielen Erscheinungsformen weit über Afghanistan hinaus. Das Taliban-Regime hat sie in diesem Fall unmittelbar in Gesetzesform gegossen.
VI. Die Reaktion der internationalen Gemeinschaft: Solidarität mit Grenzen
UN Women zeigte sich gravierend besorgt. UNAMA und unabhängige UN-Menschenrechtsexpertinnen und -experten verurteilten die Verhaftungen und den exzessiven Gewalteinsatz gegen Protestierende. Amnesty International veröffentlichte eine detaillierte Rechtsanalyse zum Erlass Nr. 18. Die Ärzteorganisation MSF, deren Mitarbeiterin im pädiatrischen Bereich des Regionalkrankenhauses von Herat zwei Tage lang festgehalten und erst nach Unterschrift einer schriftlichen Verpflichtung zur Einhaltung der Kleidervorschriften entlassen wurde, äußerte sich empört. Das internationale Echo der Empörung ist also durchaus vorhanden.
Was fehlt, ist konsequentes politisches Handeln. Die Europäische Union erkennt das Taliban-Regime offiziell nicht an und kanalisiert ihre humanitäre Hilfe, etwa 160 Millionen Euro, gezielt an Hilfsorganisationen unter Umgehung der de facto Behörden. Gleichzeitig bereitete sich die EU zuletzt auf Gespräche mit Taliban-Vertretern in Brüssel vor, deren erklärtes Ziel die Rückführung abgelehnter afghanischer Asylsuchender ist. Shada Islam vom Brüsseler New Horizons Project kommentierte im Guardian, bei diesen Gesprächen gehe es nicht um die umfassenden Einschränkungen der Frauenrechte, sondern um die Abschiebung von Menschen in ein Land, in dem Rückkehrende willkürlicher Verhaftung, Folter und einer akuten Nahrungsmittelkrise ausgesetzt seien.
Aus Sicht der kurdischen Frauenbewegung ist diese Widersprüchlichkeit kein Zufall, sondern struktureller Ausdruck der Grenzen eines Feminismus, der sich auf staatliche Institutionen und diplomatische Erklärungen verlässt. Dort, wo die migrationspolitischen Interessen europäischer Staaten auf das gleiche Regime treffen, das sie wegen seiner Frauenpolitik verurteilen, zeigt sich, dass Frauenrechte für viele Regierungen ein rhetorisches Instrument bleiben und kein ernsthaftes, konsequent verfolgtes politisches Projekt.
VII. Jin, Jiyan, Azadî: Was Afghanistan mit uns zu tun hat
Die Parole Jin, Jiyan, Azadî, Frau, Leben, Freiheit, ist seit den Massenprotesten im Iran 2022 in ein weltweites Bewusstsein getreten. Sie benennt ein Dreieck, das auch für Afghanistan zentral ist: Ohne Frau kein Leben, ohne Freiheit keine Frau. Das Taliban-Regime zielt mit seinem gesamten rechtlichen und gewaltförmigen Apparat darauf ab, dieses Dreieck zu durchbrechen, Frauen als lebendige Körper zu erhalten, aber als politische und soziale Subjekte systematisch auszulöschen.
Für die kurdische Frauenbewegung, die ihre eigene Geschichte des Widerstands gegen patriarchale Staaten und staatsähnliche Strukturen in Bakûr, Bashur, Rojhilat und Rojava entwickelt hat, ist die Situation in Afghanistan kein fernes Spektakel, sondern Spiegel und Frage zugleich: Was folgt aus dem Wissen um dieses System? Die historische Antwort der kurdischen Frauenbewegung auf patriarchale Staatlichkeit war nicht der Appell an diesen Staat, sich selbst zu reformieren, sondern der Aufbau autonomer Strukturen, in denen Frauen eigenständig Entscheidungen treffen, Sicherheit organisieren und Wissen produzieren können.
Dieser Weg ist in Afghanistan unter den gegenwärtigen Bedingungen kaum gangbar. Es ist der Grund, warum Rahmati in einem Schulgebäude in Kabul sitzt, ihren Artikel auf einem Telefon schreibt, weil sie sich keinen Laptop leisten kann, und einen Schrei beschreibt, den sie nicht laut äußern, aber zu Papier bringen kann. Dieser Schrei ist eine politische Aussage. Er bezeugt, dass Unterwerfung nicht dasselbe ist wie Zustimmung, dass Schweigen nicht Einverständnis bedeutet, und dass das Verschwindenlassen aller sichtbaren Formen von Autonomie das Feuer darunter nicht löscht.
Schluss: Solidarität als politische Praxis
Die Ereignisse in Herat im Juni 2026 werden in internationalen Medien in einem vertrauten Rhythmus behandelt: Verhaftung, Empörung, Verurteilung, Schweigen, und dann das nächste Ereignis. Dieser Rhythmus ist selbst Teil des Problems. Er normalisiert die Eskalation durch ständige Wiederholung und entlastet die internationale Gemeinschaft von der Pflicht zu konkretem Handeln, das über Presseerklärungen hinausgeht.
Solidarität aus feministischer, insbesondere aus kurdisch-feministischer Perspektive bedeutet nicht, Erklärungen zu veröffentlichen. Sie bedeutet, jene Logik zu verstehen, die in Afghanistan in ihrer extremsten, am offensten kodifizierten Form sichtbar wird, und die in abgeschwächter, legalisierter oder kulturell normalisierter Form auch anderswo wirkt. Afghanische Frauen in der Diaspora vor Abschiebung zu schützen, ihre Organisationen zu stärken, ihre Stimmen zu publizieren und politischen Druck zu erzeugen, der nicht mit dem nächsten Nachrichtenzyklus verschwindet, das wären erste Schritte.
Rahmati hat ihren Schrei auf Papier gebracht. Er ist jetzt öffentlich. Das ist eine Form des Widerstands, die von außen wahrgenommen, aufgenommen und weitergetragen werden kann. Das ist das Minimum dessen, was Solidarität an dieser Stelle bedeutet: zu bezeugen, was gesagt wird, und nicht zu schweigen, weil Schweigen bequemer ist.
Quellenverzeichnis
UN News (11.06.2026): „Grave concern“ after dozens of women arrested in Afghanistan for dress violations. news.un.org/en/story/2026/06/1167699
OHCHR (11.06.2026): Afghanistan: Experts condemn arrests for dress code violations and excessive use of force in Herat.
UNAMA (Juni 2026): Statement zu den Verhaftungen in Herat und dem exzessiven Gewalteinsatz gegen Protestierende.
UNAMA (Mai 2026): Statement on Afghanistan’s De Facto Authorities‘ Decree No. 18 „Code on Judicial Separation of Spouses“.
UN Women (Mai 2026): UN Women Afghanistan statement on Decree No. 18 issued by the de facto authorities.
Amnesty International (10.06.2026): Afghanistan: New code enabling child marriage compounds dismal situation for women’s and girls‘ rights.
Walk Free (Mai/Juni 2026): Afghanistan’s new law raises concerns over child marriage and modern slavery risks.
Index on Censorship / Rahmati (11.06.2026): Afghanistan under the Taliban: A stone in my throat.
Modern Diplomacy / Sana Khan (12.06.2026): Taliban Arrests Raise Fears for Afghan Women.
Bangkok Post / Reuters (11.06.2026): Taliban arrest 30 women for violating hijab rules in Afghanistan, says United Nations.
RFE/RL Radio Azadi (12.06.2026): UN Voices ‚Grave Concern‘ After Taliban Arrests Afghan Women Over Dress Violations.
CBS News (Juni 2026): Taliban forces in Afghanistan open fire on rare protest sparked by women’s arrests over dress code.
IBTimes UK (Juni 2026): UN Confirms Child Killed After Taliban Open Fire on Rare Women’s Rights Rally.
The Guardian (03.06.2026): Bericht zu EU-Gesprächen mit Taliban-Vertretern über Rückführungen afghanischer Asylsuchender; Kommentar von Shada Islam, New Horizons Project.
RTÉ (14.06.2026): Analysis: Afghan women’s rights dwindle as EU plans Taliban talks.
